{"id":27,"date":"2018-08-22T14:53:12","date_gmt":"2018-08-22T12:53:12","guid":{"rendered":"https:\/\/www.fastbolt.com\/deutschland\/?page_id=27"},"modified":"2018-10-16T08:40:55","modified_gmt":"2018-10-16T06:40:55","slug":"agb","status":"publish","type":"page","link":"https:\/\/www.fastbolt.com\/deutschland\/agb\/","title":{"rendered":"AGB"},"content":{"rendered":"

[vc_section][vc_row][vc_column][vc_column_text]<\/p>\n

AGB<\/h2>\n
    \n
  1. Allgemeines:<\/strong><\/li>\n<\/ol>\n

    (1) Die vorliegenden Allgemeinen Verkaufsbedingungen (AGB-Verkauf) gelten f\u00fcr alle unsere Gesch\u00e4ftsbeziehungen mit unseren Kunden (\u201eK\u00e4ufer\u201c). Die AGB-Verkauf gelten insbesondere f\u00fcr Vertr\u00e4ge \u00fcber den Verkauf und\/oder die Lieferung beweglicher Sachen (\u201eWare\u201c), ohne R\u00fccksicht darauf, ob wir die Ware selbst herstellen oder bei Zulieferern einkaufen.<\/p>\n

    (2) Sofern nichts anderes vereinbart, gelten die AGB-Verkauf in der zum Zeitpunkt der Bestellung des K\u00e4ufers g\u00fcltigen bzw. jedenfalls in der ihm zuletzt in Textform mitgeteilten Fassung als Rahmenvereinbarung auch f\u00fcr gleichartige k\u00fcnftige Vertr\u00e4ge, ohne dass wir in jedem Einzelfall wieder auf sie hinweisen m\u00fcssten. Unsere AGB-Verkauf gelten ausschlie\u00dflich.<\/p>\n

    (3) Abweichende, entgegenstehende oder erg\u00e4nzende Allgemeine Gesch\u00e4ftsbedingungen des K\u00e4ufers werden nur dann und insoweit Vertragsbestandteil, als wir ihrer Geltung ausdr\u00fccklich zugestimmt haben. Dieses Zustimmungserfordernis gilt in jedem Fall, beispielsweise auch dann, wenn wir in Kenntnis der AGB des K\u00e4ufers die Lieferung an ihn vorbehaltlos ausf\u00fchren.<\/p>\n

      \n
    1. Angebot und Vertragsabschluss:<\/strong><\/li>\n<\/ol>\n

      Bestellungen gelten erst dann als angenommen, wenn sie von uns schriftlich best\u00e4tigt sind. Bis dahin gilt unser Angebot als freibleibend und unverbindlich. Die Bestellung der Ware durch den K\u00e4ufer gilt als verbindliches Vertragsangebot. Sofern sich aus der Bestellung nichts anderes ergibt, sind wir berechtigt, dieses Vertragsangebot innerhalb von 2 Wochen nach seinem Zugang bei uns anzunehmen. Die Annahme kann entweder schriftlich (z.B. durch Auftragsbest\u00e4tigung) oder durch Auslieferung der Ware an den K\u00e4ufer erkl\u00e4rt werden.<\/p>\n

        \n
      1. Abrufbestellungen<\/strong><\/li>\n<\/ol>\n

        Bestellungen auf Abruf sind, wenn nicht anders vereinbart, sp\u00e4testens innerhalb von 6 Monaten nach Ablauf der Vertragsfrist abzunehmen, ohne dass es unsererseits einer Abnahmeaufforderung oder einer Inverzugsetzung bedarf. Ist diese Frist abgelaufen, so sind wir jederzeit berechtigt, nach unserer Wahl entweder die Ware in Rechnung zu stellen oder den Auftrag zu streichen.<\/p>\n

          \n
        1. Lieferfristen<\/strong><\/li>\n<\/ol>\n

          (1) Lieferfristen verstehen sich stets als voraussichtlich, auch wenn das nicht besonders erw\u00e4hnt ist. Die Lieferfrist gilt mit der rechtzeitigen Meldung der Versandbereitschaft als eingehalten. Geraten wir in Lieferverzug, muss der K\u00e4ufer uns eine angemessene Nachfrist setzen. Nach Ablauf dieser Nachfrist darf er vom Abschluss insoweit zur\u00fccktreten, als die Ware bis zum Fristablauf nicht versandbereit gemeldet ist. Der K\u00e4ufer darf Teillieferungen nicht zur\u00fcckweisen. Schadensersatzanspr\u00fcche wegen Nichterf\u00fcllung oder versp\u00e4teter Erf\u00fcllung sind ausgeschlossen.<\/p>\n

          (2)\u00a0Sofern wir verbindliche Lieferfristen aus Gr\u00fcnden, die wir nicht zu vertreten haben, nicht einhalten k\u00f6nnen (Nichtverf\u00fcgbarkeit der Leistung), werden wir den K\u00e4ufer hier\u00fcber unverz\u00fcglich informieren und gleichzeitig die voraussichtliche, neue Lieferfrist mitteilen. Ist die Leistung auch innerhalb der neuen Lieferfrist nicht verf\u00fcgbar, sind wir berechtigt, ganz oder teilweise vom Vertrag zur\u00fcckzutreten; eine bereits erbrachte Gegenleistung des K\u00e4ufers werden wir unverz\u00fcglich erstatten. Als Fall der Nichtverf\u00fcgbarkeit der Leistung in diesem Sinne gilt insbesondere die nicht rechtzeitige Selbstbelieferung durch unseren Zulieferer, wenn wir ein kongruentes Deckungsgesch\u00e4ft abgeschlossen haben, weder uns noch unseren Zulieferer ein Verschulden trifft oder wir im Einzelfall zur Beschaffung nicht verpflichtet sind.<\/p>\n

            \n
          1. Lieferung, Gefahren\u00fcbergang<\/strong><\/li>\n<\/ol>\n

            (1) Die Lieferung erfolgt ab Lager, wo auch der Erf\u00fcllungsort f\u00fcr die Lieferung und eine etwaige Nacherf\u00fcllung ist. Auf Verlangen des K\u00e4ufers wird die Ware an einen anderen Bestimmungsort versandt (Versendungskauf). Soweit nicht etwas anderes vereinbart ist, sind wir berechtigt, die Art der Versendung (insbesondere Transportunternehmen, Versandweg, Verpackung) selbst zu bestimmen.<\/p>\n

            (2) Mit der \u00dcbergabe an den Spediteur oder Frachtf\u00fchrer, sp\u00e4testens jedoch mit dem Verlassen des Lagers, geht die Gefahr auf den K\u00e4ufer \u00fcber. Kommt der K\u00e4ufer in Annahmeverzug, unterl\u00e4sst er eine Mitwirkungshandlung oder verz\u00f6gert sich unsere Lieferung aus anderen, vom K\u00e4ufer zu vertretenden Gr\u00fcnden, so sind wir berechtigt, Ersatz des hieraus entstehenden Schadens einschlie\u00dflich Mehraufwendungen (z.B. Lagerkosten) zu verlangen. Hierf\u00fcr berechnen wir eine pauschale Entsch\u00e4digung i.H.v.30,00 EUR pro Kalendertag, beginnend mit der Lieferfrist bzw. \u2013 mangels einer Lieferfrist \u2013 mit der Mitteilung der Versandbereitschaft der Ware.\u00a0Der Nachweis eines h\u00f6heren Schadens und unsere gesetzlichen Anspr\u00fcche (insbesondere Ersatz von Mehraufwendungen, angemessene Entsch\u00e4digung, K\u00fcndigung) bleiben unber\u00fchrt; die Pauschale ist aber auf weitergehende Geldanspr\u00fcche anzurechnen. Dem K\u00e4ufer bleibt der Nachweis gestattet, dass uns \u00fcberhaupt kein oder nur ein wesentlich geringerer Schaden als vorstehende Pauschale entstanden ist.<\/p>\n

              \n
            1. Liefermengen<\/strong><\/li>\n<\/ol>\n

              Die Preise setzen die Lieferung voller Original-Werkspackungen voraus, Auf-oder Abrundung auf die n\u00e4chste Verpackungseinheit bleiben deshalb vorbehalten. Bei nicht genormten Schrauben, Muttern usw. ist Mehr-oder Minderlieferung von 10 % der Bestellmenge zul\u00e4ssig.<\/p>\n

                \n
              1. Preise und Zahlungsbedingungen<\/strong><\/li>\n<\/ol>\n

                Sofern im Einzelfall nichts anderes vereinbart ist, gelten unsere jeweils zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses aktuellen Preise, ab Lager, zuz\u00fcglich gesetzlicher Umsatzsteuer. Alle in unseren Preislisten genannten Preise verstehen sich – wenn nicht anders angegeben – als \u20ac pro 100 St\u00fcck, zuz\u00fcglich gesetzlicher Umsatzsteuer. Unsere Rechnungen sind \u2013 falls keine anderen Vereinbarungen getroffen wurden \u2013 zahlbar innerhalb von 30 Tagen netto nach Rechnungsdatum. Wir sind jedoch, auch im Rahmen einer laufenden Gesch\u00e4ftsbeziehung, jederzeit berechtigt, eine Lieferung ganz oder teilweise nur gegen Vorkasse durchzuf\u00fchren. Einen entsprechenden Vorbehalt erkl\u00e4ren wir sp\u00e4testens mit der Auftragsbest\u00e4tigung. Bei Zahlungsverzug des K\u00e4ufers sind wir berechtigt, ab Verzugseintritt Verzugszinsen in H\u00f6he des jeweils geltenden gesetzlichen Verzugszinssatzes zu berechnen.<\/p>\n

                  \n
                1. Eigentumsvorbehalt<\/strong><\/li>\n<\/ol>\n

                  (1) Wir behalten uns das Eigentum an der gelieferten Ware bis zur v\u00f6lligen Bezahlung aller, auch k\u00fcnftig entstehender Forderungen (auch Saldoforderungen) aus der Gesch\u00e4ftsbeziehung vor, auch wenn Zahlungen auf bestimmte bezeichnete Waren erfolgen. Bei vertragswidrigem Verhalten des K\u00e4ufers, insbesondere bei Nichtzahlung des f\u00e4lligen Kaufpreises, sind wir berechtigt, nach den gesetzlichen Vorschriften vom Vertrag zur\u00fcckzutreten und die Ware auf Grund des Eigentumsvorbehalts und des R\u00fccktritts herauszuverlangen. Zahlt der K\u00e4ufer den f\u00e4lligen Kaufpreis nicht, d\u00fcrfen wir diese Rechte nur geltend machen, wenn wir dem K\u00e4ufer zuvor erfolglos eine angemessene Frist zur Zahlung gesetzt haben oder eine derartige Fristsetzung nach den gesetzlichen Vorschriften entbehrlich ist.<\/p>\n

                  (2) Die unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren d\u00fcrfen vor vollst\u00e4ndiger Bezahlung der gesicherten Forderungen weder an Dritte verpf\u00e4ndet, noch zur Sicherheit \u00fcbereignet werden. Der K\u00e4ufer hat uns unverz\u00fcglich schriftlich zu benachrichtigen, wenn ein Antrag auf Er\u00f6ffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt oder soweit Zugriffe Dritter (z.B. Pf\u00e4ndungen) auf die uns geh\u00f6renden Waren erfolgen.<\/p>\n

                  (3) Der K\u00e4ufer ist berechtigt, den Liefergegenstand im ordentlichen Gesch\u00e4ftsgang weiter zu verkaufen und\/oder zu verarbeiten. Er tritt uns jedoch bereits jetzt alle Forderungen in H\u00f6he des Rechnungsendbetrages (einschlie\u00dflich Mwst.) ab, die ihm aus der Weiterver\u00e4u\u00dferung oder einem sonstigen Rechtsgrund (Versicherung, unerlaubte Handlung) gegen seine Abnehmer oder gegen Dritte erwachsen, und zwar unabh\u00e4ngig davon, ob der Liefergegenstand ohne oder nach Verarbeitung verkauft worden ist. Stellt der K\u00e4ufer die Forderung aus einer Weiterver\u00e4u\u00dferung des Liefergegenstandes in ein mit seinem Kunden bestehendes Kontokorrentverh\u00e4ltnis ein, so ist die Kontokorrentforderung in H\u00f6he des anerkannten Saldos abgetreten. Der K\u00e4ufer ist bis auf Widerruf auch nach Abtretung zur Einziehung der Forderung erm\u00e4chtigt. Wir verpflichten uns, die Forderung nicht einzuziehen, solange der K\u00e4ufer seinen Zahlungsverpflichtungen uns gegen\u00fcber nachkommt und kein Mangel seiner Leistungsf\u00e4higkeit vorliegt. Ist dies der Fall, k\u00f6nnen wir verlangen, dass der K\u00e4ufer uns die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekannt gibt, alle zum Einzug erforderlichen Angaben macht, die dazugeh\u00f6rigen Unterlagen aush\u00e4ndigt und den Schuldnern die Abtretung mitteilt.<\/p>\n

                  (4) Die Verarbeitung oder Umbildung des Liefergegenstandes durch den K\u00e4ufer wird stets f\u00fcr uns vorgenommen, jedoch ohne Verpflichtung f\u00fcr uns. Wird der Gegenstand mit anderen, uns nicht geh\u00f6renden Gegenst\u00e4nden verarbeitet oder vermischt, so vereinbaren wir schon jetzt, dass das Miteigentum an der neuen Sache im Verh\u00e4ltnis des Wertes des Liefergegenstandes zu den anderen verarbeiteten und vermischten Gegenst\u00e4nden (Rechnungswert) zur Zeit der Verarbeitung auf uns \u00fcbergeht. F\u00fcr die durch die Verarbeitung und Vermischung entstehende Sache gilt im \u00dcbrigen das gleiche wie f\u00fcr die Vorbehaltsware. (5) Wir verpflichten uns, die uns zustehenden Sicherheit insoweit auf Verlangen des K\u00e4ufers freizugeben, als ihr Wert die zu sichernden Forderungen, soweit diese noch nicht beglichen sind, um mehr als 10 % \u00fcbersteigt.<\/p>\n

                    \n
                  1. Gew\u00e4hrleistung und M\u00e4ngelr\u00fcgen<\/strong><\/li>\n<\/ol>\n

                    (1) F\u00fcr M\u00e4ngelr\u00fcgen ist in Bezug auf Eigenschaft, Gewicht oder Ma\u00dfe \u00a7 377 HGB ma\u00dfgebend. M\u00e4ngelr\u00fcgen sind innerhalb 14 Tagen nach Eingang der Ware am Bestimmungsort schriftlich zu erheben, wobei zur Fristwahrung die rechtzeitige Absendung der Anzeige gen\u00fcgt. M\u00e4ngel, die auch bei sorgf\u00e4ltiger Pr\u00fcfung innerhalb dieser Frist nicht entdeckt werden k\u00f6nnen, sind unverz\u00fcglich nach Entdeckung unter sofortiger Einstellung etwaiger Bearbeitung schriftlich zu r\u00fcgen. Vers\u00e4umt der K\u00e4ufer die ordnungsgem\u00e4\u00dfe Untersuchung und\/oder M\u00e4ngelanzeige, ist unsere Haftung f\u00fcr den nicht angezeigten Mangel ausgeschlossen.<\/p>\n

                    (2) Ist die gelieferte Sache mangelhaft, kann der K\u00e4ufer als Nacherf\u00fcllung zun\u00e4chst nach seiner Wahl Beseitigung des Mangels (Nachbesserung) oder Lieferung einer mangelfreien Sache (Ersatzlieferung) verlangen. Erkl\u00e4rt sich der K\u00e4ufer nicht dar\u00fcber, welches der beiden Rechte er w\u00e4hlt, so k\u00f6nnen wir ihm hierzu eine angemessene Frist setzen. Nimmt der K\u00e4ufer die Wahl nicht innerhalb der Frist vor, so geht mit Ablauf der Frist das Wahlrecht auf uns \u00fcber. Wir sind berechtigt, die geschuldete Nacherf\u00fcllung davon abh\u00e4ngig zu machen, dass der K\u00e4ufer den f\u00e4lligen Kaufpreis bezahlt. Der K\u00e4ufer ist jedoch berechtigt, einen im Verh\u00e4ltnis zum Mangel angemessenen Teil des Kaufpreises zur\u00fcckzubehalten. Der K\u00e4ufer hat uns die zur geschuldeten Nacherf\u00fcllung erforderliche Zeit und Gelegenheit zu geben, insbesondere die beanstandete Ware zu Pr\u00fcfungszwecken zu \u00fcbergeben. Im Falle der Ersatzlieferung hat uns der K\u00e4ufer die mangelhafte Sache nach den gesetzlichen Vorschriften zur\u00fcckzugeben. Die Nacherf\u00fcllung beinhaltet weder den Ausbau der mangelhaften Sache noch den erneuten Einbau, wenn wir urspr\u00fcnglich nicht zum Einbau verpflichtet waren. Die zum Zweck der Pr\u00fcfung und Nacherf\u00fcllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten (nicht: Ausbau- und Einbaukosten), tragen wir, wenn tats\u00e4chlich ein Mangel vorliegt. Andernfalls k\u00f6nnen wir vom K\u00e4ufer die aus dem unberechtigten Mangelbeseitigungsverlangen entstandenen Kosten (insbesondere Pr\u00fcf- und Transportkosten) ersetzt verlangen, es sei denn, die fehlende Mangelhaftigkeit war f\u00fcr den K\u00e4ufer nicht erkennbar.<\/p>\n

                    (2) In dringenden F\u00e4llen, z.B. bei Gef\u00e4hrdung der Betriebssicherheit oder zur Abwehr unverh\u00e4ltnism\u00e4\u00dfiger Sch\u00e4den, hat der K\u00e4ufer das Recht, den Mangel selbst zu beseitigen und von uns Ersatz der hierzu objektiv erforderlichen Aufwendungen zu verlangen. Von einer derartigen Selbstvornahme sind wir unverz\u00fcglich, nach M\u00f6glichkeit vorher, zu benachrichtigen. Das Selbstvornahmerecht besteht nicht, wenn wir berechtigt w\u00e4ren, eine entsprechende Nacherf\u00fcllung nach den gesetzlichen Vorschriften zu verweigern.<\/p>\n

                    (3) Wenn die Nacherf\u00fcllung fehlgeschlagen ist oder eine f\u00fcr die Nacherf\u00fcllung vom K\u00e4ufer zu setzende angemessene Frist erfolglos abgelaufen oder nach den gesetzlichen Vorschriften entbehrlich ist, kann der K\u00e4ufer vom Kaufvertrag zur\u00fccktreten oder den Kaufpreis mindern. Bei einem unerheblichen Mangel besteht jedoch kein R\u00fccktrittsrecht. Anspr\u00fcche des K\u00e4ufers auf Schadensersatz bzw. Ersatz vergeblicher Aufwendungen bestehen auch bei M\u00e4ngeln nur nach Ma\u00dfgabe von Ziffer 10 und sind im \u00dcbrigen ausgeschlossen.<\/p>\n

                    \u00a0<\/strong><\/p>\n

                      \n
                    1. Haftung<\/strong><\/li>\n<\/ol>\n

                      (1) Soweit sich aus diesen AGB-Verkauf einschlie\u00dflich der nachfolgenden Bestimmungen nichts anderes ergibt, haften wir bei einer Verletzung von vertraglichen und au\u00dfervertraglichen Pflichten nach den gesetzlichen Vorschriften. Auf Schadensersatz haften wir \u2013 gleich aus welchem Rechtsgrund \u2013 im Rahmen der Verschuldenshaftung bei Vorsatz und grober Fahrl\u00e4ssigkeit.<\/p>\n

                      (2) Bei einfacher Fahrl\u00e4ssigkeit haften wir vorbehaltlich eines milderen Haftungsma\u00dfstabs nach gesetzlichen Vorschriften (z.B. f\u00fcr Sorgfalt in eigenen Angelegenheiten) nur (i) f\u00fcr Sch\u00e4den aus der Verletzung des Lebens, des K\u00f6rpers oder der Gesundheit, oder (ii) f\u00fcr Sch\u00e4den aus der nicht unerheblichen Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Verpflichtung, deren Erf\u00fcllung die ordnungsgem\u00e4\u00dfe Durchf\u00fchrung des Vertrags \u00fcberhaupt erst erm\u00f6glicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelm\u00e4\u00dfig vertraut und vertrauen darf); in diesem Fall ist unsere Haftung jedoch auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens begrenzt.<\/p>\n

                      (3) Die sich aus Ziffer 10 Abs. 2 ergebenden Haftungsbeschr\u00e4nkungen gelten auch bei Pflichtverletzungen durch bzw. zugunsten von Personen, deren Verschulden wir nach gesetzlichen Vorschriften zu vertreten haben. Sie gelten nicht, soweit wir einen Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie f\u00fcr die Beschaffenheit der Ware \u00fcbernommen haben und f\u00fcr Anspr\u00fcche des K\u00e4ufers nach dem Produkthaftungsgesetz.<\/p>\n

                      \u00a0<\/strong><\/p>\n

                        \n
                      1. Rechtswahl und Gerichtsstand<\/strong><\/li>\n<\/ol>\n

                        (1) F\u00fcr diese AGB-Verkauf und die Vertragsbeziehung zwischen uns und dem K\u00e4ufer gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss internationalen Einheitsrechts, insbesondere des UN-Kaufrechts.<\/p>\n

                        (2) Ausschlie\u00dflicher Gerichtsstand f\u00fcr alle sich aus dem Vertragsverh\u00e4ltnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten unser Gesch\u00e4ftssitz in 48599 Gronau\/Westf. Wir sind jedoch in allen F\u00e4llen auch berechtigt, Klage am allgemeinen Gerichtsstand des K\u00e4ufers zu erheben. Vorrangige gesetzliche Vorschriften, insbesondere zu ausschlie\u00dflichen Zust\u00e4ndigkeiten, bleiben unber\u00fchrt.<\/p>\n

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