27.5.2009 EU Chemikalienverordnung EG 1907/2006 REACH

Als Händler und Importeur von Erzeugnissen (Schrauben, Muttern, Kleinteile, etc) sind wir in der Regel von der Pflicht zur Registrierung nicht betroffen.


Unsere Lieferanten verpflichten wir, uns über besonders besorgniserregende Stoffe gemäß der jeweils aktuellen Kandidatenliste zu informieren.


Bis heute liegen uns keine Informationen vor, dass in den von uns gelieferten Erzeugnissen besorgniserregende Stoffe gemäß der Kandidatenliste Stand Oktober 2008 enthalten sind.


Weitere Informationen hierzu können Sie dem Merkblatt von unserem Verband FDS entnehmen.


Merkblatt FDS - PDF

 
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